Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Rapoport
FÜR GESETZLICH VERSICHERTE
WAS BEDEUTET DAS?
SCHRITT FÜR SCHRITT
01
Da der Ablauf zur Beantragung des Kostenerstattungsverfahrens je nach Krankenkasse variieren kann, bietet es sich an, deine Krankenkasse zunächst über dein Vorhaben, einen Antrag auf Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V zu stellen, zu informieren. Erkundige dich, welche Unterlagen benötigt werden, um dies zu beantragen und bitte deine Krankenkasse um Hilfe bei der Suche nach einem Therapieplatz.
02
Vereinbare bei einer/einem kassenzugelassenen Psychotherapeutin/Psychotherapeuten ein psychotherapeutisches Erstgespräch und lasse dir das Schreiben PTV11 ausgefüllt aushändigen. Das psychotherapeutische Erstgespräch dient einer Indikationsklärung, d.h. es wird geprüft, ob eine behandlungsbedürftige psychische Erkrankung vorliegt. Um ein Erstgespräch zu vereinbaren, kannst du dich telefonisch an die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) wenden (Tel.: 116117), Doctolib nutzen oder eigenständig recherchieren. Falls du damit nicht weiter kommst, wende dich gerne an mich. Ich helfe dir gerne weiter.
03
Du musst i.d.R. bei 5-10 Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten anrufen, die eine Kassenzulassung besitzen und demnach mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, um in Erfahrung zu bringen, ob dort zeitnah eine Richtlinienpsychotherapie möglich ist. Alle Gespräche müssen dann wie folgt dokumentiert werden (Datum, Uhrzeit, Art der Kontaktaufnahme, Name und Kontaktdaten, Ergebnis: Absage, zeitnah keinen freien Therapieplatz etc.).
Tipp: Um Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten mit Kassenzulassung zu finden, nutze die Suchfunktion auf der Webseite der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO). Auch die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO) oder Doctolib kann hier verwendet werden.
04
Hast du eine Privatpraxis gefunden, wo ein Psychotherapieplatz für dich frei ist, so benötigst du ein Schreiben dieser Privatpraxis, aus dem hervorgeht, dass die Behandlung dort zeitnah übernommen werden kann. Voraussetzung ist, dass die Psychotherapeutin/der Psychotherapeut eine Fachkunde in einem Richtlinienverfahren z.B. Verhaltenstherapie verfügt. Es kann sein, dass die Krankenkasse die Approbationsurkunde, den Fachkundenachweis sowie einen Kostenvoranschlag der Therapeutin/des Therapeuten anfordert.
05
Hole dir von deiner Ärztin/deinem Arzt (ggf. auch Psychiater/in) eine Dringlichkeitsbescheinigung oder einen Konsiliarbericht ein. Dies soll die Notwendigkeit einer Psychotherapie untermauern und körperliche Ursachen für deine Beschwerden ausschließen.
06
Schreibe einen „Antrag auf ambulante Psychotherapie und Kostenerstattung nach § 13 Absatz 3 SGB V“ und lege dem Antrag folgendes bei:
- PTV11 (Schritt 2),
- Absagenprotokoll (Schritt 3),
- Bescheinigung der Privatpraxis, Approbationsurkunde, Fachkundenachweis (Schritt 4),
- ärztliche Dringlichkeitsbescheinigung/Konsiliarbericht (Schritt 5).
Häufige Fragen zum Kostenerstattungsverfahren für Psychotherapie bei Kinder und Jugendlichen.
Melden Sie sich gerne per Mail oder Telefon – ich kläre Sie gerne individuell über Ihre Möglichkeiten auf und begleite Sie bei den ersten Schritten.