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Praxis für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie Rapoport

FÜR GESETZLICH VERSICHERTE

Das Kostenerstattungsverfahren nach § 13 Abs. 3 SGB V

Auch wenn Sie gesetzlich versichert sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Therapieplatz in meiner Privatpraxis bekommen – die Kosten übernimmt dann Ihre Krankenkasse. Hier erkläre ich, wie das Verfahren funktioniert.

WAS BEDEUTET DAS?

Warum Kostenerstattung überhaupt nötig ist


Gesetzlich Krankenversicherte haben grundsätzlich Anspruch auf eine ambulante Psychotherapie – allerdings nur bei Therapeut/innen mit sogenannter Kassenzulassung. Da die Wartezeiten auf einen solchen Platz vielerorts, auch in Krefeld, mehrere Monate betragen können, sieht der Gesetzgeber in § 13 Abs. 3 SGB V eine Ausnahme vor: Wenn die Krankenkasse eine notwendige Leistung nicht rechtzeitig zur Verfügung stellen kann, dürfen Versicherte sich die Leistung selbst beschaffen und die Kosten von der Kasse erstattet bekommen.

Meine Praxis ist eine Privatpraxis ohne Kassenzulassung. Über das Kostenerstattungsverfahren kann ich trotzdem für gesetzlich Versicherte tätig werden – die finanzielle Abwicklung läuft dann direkt über Ihre Krankenkasse.

SCHRITT FÜR SCHRITT

So läuft das Verfahren ab


01

Psychotherapeutische Sprechstunde

Wir vereinbaren einen Termin für eine Sprechstunde, in der ich mir ein Bild von Ihrem Anliegen mache und eine erste fachliche Einschätzung gebe.

02

Nachweis der Nichtverfügbarkeit

Sie dokumentieren, dass kein zeitnaher Therapieplatz bei einem zugelassenen Vertragstherapeuten verfügbar ist – z. B. über mehrere Absagen oder eine Anfrage bei der Terminservicestelle (116117).

03

Antrag bei der Krankenkasse

Mit den gesammelten Nachweisen und einer kurzen fachlichen Stellungnahme stellen Sie den Antrag auf Kostenerstattung bei Ihrer Krankenkasse. Bei der Formulierung unterstütze ich Sie gerne.

04

Genehmigung abwarten

Die Krankenkasse prüft den Antrag und erteilt in der Regel eine Genehmigung für eine bestimmte Anzahl an Therapiestunden.

05

Therapie beginnt

Nach der Genehmigung können wir mit der Therapie starten. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP), die Erstattung übernimmt Ihre Krankenkasse.

HÄUFIGE FRAGEN

Fragen & Antworten


Das hängt von der Vereinbarung mit Ihrer Krankenkasse ab. In manchen Fällen rechnet die Kasse direkt mit mir ab, in anderen zahlen Sie zunächst selbst und reichen die Rechnung anschließend zur Erstattung ein. Ich bespreche das gerne individuell mit Ihnen.

Das ist von Kasse zu Kasse unterschiedlich und kann einige Wochen in Anspruch nehmen. Ein vollständiger, gut begründeter Antrag beschleunigt den Prozess in der Regel.

Eine Ablehnung ist nicht das Ende des Verfahrens – oft lohnt sich ein Widerspruch, insbesondere wenn die Nichtverfügbarkeit eines Kassenplatzes gut dokumentiert ist. Ich unterstütze Sie dabei, die notwendigen Unterlagen zusammenzustellen.

Ja. Ich begleite Sie bei den fachlichen Anteilen des Antrags und erkläre Ihnen, welche Schritte als Nächstes anstehen. Die endgültige Entscheidung liegt bei Ihrer Krankenkasse.

Ja – meine Praxis ist auf Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie spezialisiert, das Kostenerstattungsverfahren steht grundsätzlich auch für diese Altersgruppe offen.

Fragen zum Kostenerstattungsverfahren?

Melden Sie sich gerne per Mail oder Telefon – ich kläre Sie gerne individuell über Ihre Möglichkeiten auf und begleite Sie bei den ersten Schritten.